Investition Laserschweissanlage
Förderungen & Finanzierungen für KMU's





Förderungen & Finanzierungen für KMU's
Förderungen & Finanzierungen für KMU's
Förderungen & Finanzierungen für KMU's
Förderungen & Finanzierungen für KMU's
Förderungen & Finanzierungen für KMU's
Als gelernter Touristikkaufmann und studierter Betriebswirt mit 20+ Jahren Erfahrung in der alternativen Projektfinanzierung verwandle ich den Förderungs-Dschungel für meine Kunden in einen Förderungs-Supermarkt. Ich finde, beantrage und manage für jedes Unternehmen die passenden Förderungs- und Finanzierungsinstrumente. Von „A“ wie Antrag bis „Z“ wie Zuschuss.
Stefan Diethart begleitet unsere Agentur in Sachen Förderungen seit 2017. Angefangen bei hohen Digitalisierungsförderungen im Bereich IT-Security, über Personalkostenzuschüsse bis hin zu Investitionsförderungen für Geschäftsausstattung – better call Diethart!
Die Förderberatung und anschließende Projektumsetzung durch den Förderungsmanager war erstklassig! Kompetenter Förderungsmanager, maßgeschneiderte Lösungen und reibungslose Abwicklung. Absolut empfehlenswert!
Die Förderungsberatung übertraf meine Erwartungen! Professionell, fundiert, effizient. Dank der Hilfe sicherten wir mit unserem Unternehmen optimale Fördermittel. Klare Kommunikation, kundenorientiert. Uneingeschränkte Empfehlung! Vielen Dank!
Super Beratung zu den für uns passenden Förderungsprodukten - von Einreichung bis Auszahlung beste Betreuung! Empfehlenswert!

















Mag. Stefan Diethart
Neusasser Weg 7, 9071 Köttmannsdorf
+43 677 624 59909
stefan.diethart@foerderungsmanager.at
April 3, 2026
Jährlich fließen 1,6 Milliarden Euro an Fördermitteln in österreichische Unternehmen. Das klingt vielversprechend, oder? Die Realität sieht...
Feber 1, 2026
Für Klein- und Mittelunternehmen in Kärnten ist es eine bekannte Herausforderung: Der Markt ist dynamisch, der Wettbewerb...
Buchen Sie hier Ihr kostenloses Erstgespräch und sprechen wir über Ihre Möglichkeiten!
Förderungen gibt es für einen sehr großen Teil Ihrer unternehmerischen Aktivitäten – von ersten Internationalisierungsschritten (Messen, Exportmarketing, digitale Markterschließung im Ausland) über die Umsetzung von Digitalisierungsvorhaben bis hin zu Investitionen in Maschinen, Beratung, Innovation und Weiterbildung. Welche konkreten Förder-Programme für Ihr Unternehmen passen, hängt von Branche, Unternehmensgröße, Standort, Projektinhalt und Zeitpunkt der Umsetzung ab; genau hier unterstützt Sie Ihr Förderungsmanager mit einer individuellen Förderanalyse.
In Österreich gibt es eine Vielzahl von Förderstellen, unter anderem AWS, FFG, KPC, AMS und WKO sowie die Landesförderstellen wie z. B. KWF in Kärnten oder SFG in der Steiermark. Zusätzlich existieren Programme der Landesregierungen und teilweise auch kommunale Förderangebote; der jeweilige Antrag muss immer direkt bei der zuständigen Stelle eingebracht werden – Ihr Förderungsmanager unterstützt Sie dabei, die richtige Stelle und das passende Programm für Ihr Vorhaben zu wählen.
Je nach Förderprogramm und Projektvorhaben sind Zuschüsse in einer Größenordnung von etwa 20% bis 80% der förderfähigen Kosten möglich. Klassische Investitionen ins Anlagevermögen werden häufig eher im Bereich bis zu rund 20% gefördert, während beispielsweise Weiterbildung oder bestimmte Qualifizierungsmaßnahmen in geeigneten Programmen mit bis zu etwa 80% unterstützt werden können.
In rund 99% aller Programme gilt: Der Förderantrag muss vor Projektbeginn bei der Förderstelle eingereicht werden. Erst ab Einlangen des Antrags dürfen verbindliche Bestellungen, Anzahlungen oder andere unumkehrbare Verpflichtungen eingegangen werden – Ihr Förderungsmanager achtet gemeinsam mit Ihnen darauf, dass diese zeitlichen Vorgaben eingehalten werden.
Als Projektbeginn gilt in der Regel der früheste der folgenden Zeitpunkte: der Beginn der Bauarbeiten, die erste rechtsverbindliche Handlung (meist Bestellung oder Auftragserteilung) oder eine andere Verpflichtung, die die Investition bzw. Leistungserbringung unumkehrbar macht. Unverbindliche Angebote und Vorabinformationen zählen in der Regel noch nicht als Projektbeginn, sollten aber zeitlich sorgfältig geplant werden, um keine Förderchance zu gefährden.
Viele Förderprogramme sehen einen Projektdurchführungszeitraum von etwa einem Jahr vor. Innerhalb dieses Zeitraums müssen die geplanten Maßnahmen umgesetzt, die Rechnungen gelegt und die Abrechnung bei der Förderstelle eingereicht werden.
Ja, die Verwendung der ID-Austria wird bereits von den meisten Förderstellen vorgeschrieben. Diese wird benötigt, um Zugang zu den Förderungsportalen zu erhalten und zur DIGITALEN Unterfertigung von Dokumenten oder Förderungsverträgen.
Eine betriebswirtschaftlich stabile Situation eines Unternehmens nach dem österreichischen Unternehmensreorganisationsgesetz (URG) liegt vor, wenn kein Reorganisationsbedarf besteht. Das ist der Fall, wenn das Unternehmen die gesetzlichen Grenzwerte für die Eigenmittelquote und die fiktive Schuldentilgungsdauer nicht überschreitet. Stabilitätskriterien nach § 22 URG (nicht förderbar/keine Krise):
Ein Unternehmen gilt als stabil, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:
Eigenmittelquote > 8 %: Das Eigenkapital (inklusive unversteuerter Rücklagen) beträgt mehr als 8 % der Gesamtpassiva.
Fiktive Schuldentilgungsdauer < 15 Jahre: Das Unternehmen ist in der Lage, seine Nettoschulden durch den Cashflow in weniger als 15 Jahren zurückzuzahlen.
„De-minimis“-Förderungen sind geringfügige Beihilfen, die den Handel zwischen den EU-Mitgliedstaaten nicht spürbar beeinträchtigen und deshalb von der vorherigen Notifikationspflicht ausgenommen sind. Innerhalb eines fließenden Dreijahreszeitraums dürfen einem Unternehmen bzw. einer Gruppe verbundener Unternehmen insgesamt bis zu 300.000 Euro an De‑minimis‑Beihilfen gewährt werden; sämtliche österreichische De‑minimis‑Beihilfen sind dabei zusammenzurechnen. Eine Vorlage für ein De-minimis Verzeichnis können Sie auf den Webseiten der verschiedenen Förderungseinrichtungen herunterladen.
Die für ein De-Minimis- bzw. Förderungsverzeichnis notwendigen Daten können aus der Buchhaltung, Onlinebanking und internen Vertragswesen zusammengeführt werden. Ein Blick in das Transparenzdatenportal kann dabei helfen: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/startpage, das De-Minimis Verzeichnis zu aktualisieren. Um die erhaltenen Förderungen angezeigt zu bekommen, müssen Sie eingeloggt sein, bspw. Zugang über die ID-Austria.
Die Einstufung erfolgt nach der Zahl der Beschäftigten (Vollzeitäquivalente, VZÄ) sowie nach Jahresumsatz und Jahresbilanzsumme. Dabei gelten folgende Kategorien:
Kleinstunternehmen: 1–9 Beschäftigte (VZÄ) und bis zu 2 Mio. Euro Jahresumsatz oder bis zu 2 Mio. Euro Jahresbilanzsumme.
Kleine Unternehmen: 10–49 Beschäftigte (VZÄ) und bis zu 10 Mio. Euro Jahresumsatz oder bis zu 10 Mio. Euro Jahresbilanzsumme.
Mittlere Unternehmen: 50–249 Beschäftigte (VZÄ) und bis zu 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder bis zu 43 Mio. Euro Jahresbilanzsumme.
Großunternehmen: ab 250 Beschäftigten (VZÄ) und Bilanzsumme über 43 Mio. Euro oder Umsatz über 50 Mio. Euro.
Dabei sind neben den Daten des eigenen Unternehmens auch die Zahlen von verbundenen Unternehmen und Partnerunternehmen zu berücksichtigen; der VZÄ-Schwellenwert ist zwingend, beim Umsatz oder der Bilanzsumme reicht es, wenn einer der beiden Werte eingehalten wird.
© 2024 unicornz e.U. All rights reserved | IMPRESSUM | DATENSCHUTZ | AGB